Zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Auch mit über 55?

Du bist über 55 Jahre alt und möchtest von der Privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die GKV wechseln? Das ist verständlich, denn gerade im Alter machen die Beiträge oft Sorgen. Wir müssen ehrlich sein: Der Gesetzgeber hat diesen Weg ab Deinem 55. Geburtstag stark erschwert und ihn in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Warum ist das so? Das Sozialsystem möchte verhindern, dass Versicherte nur in jungen, gesunden Jahren in die PKV wechseln und erst im Alter, wenn die Gesundheitskosten steigen, in das Solidarsystem der GKV zurückkehren.

Trotzdem gibt es Ausnahmen und seltene Wege, die wir unbedingt prüfen sollten:

1. Der Weg über die Familienversicherung

Dies ist oft die sicherste und einfachste Möglichkeit, da sie keinerlei Altersgrenze hat.

Voraussetzungen:

  • Dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner muss gesetzlich versichert sein.
  • Dein eigenes Gesamteinkommen (Lohn, Mieteinnahmen, Kapitalerträge) darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (aktuell oft um die 505 € monatlich, bei einem Minijob ca. 538 € – die genauen Werte ändern sich jährlich).
  • Du darfst Deine bisherige hauptberufliche Tätigkeit (z.B. Selbstständigkeit) nicht mehr ausüben oder musst diese stark reduzieren.

2. Der Umweg über das europäische Ausland

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du in die GKV zurückkehren, wenn Du mindestens 12 Monate lang in einem EU/EWR-Land oder der Schweiz gesetzlich versichert warst und danach Deinen Wohnsitz dauerhaft zurück nach Deutschland verlegst.

Achtung: Dieser Weg ist komplex. Wir raten dringend davon ab, unseriöse „Schein-Arbeitsverhältnisse“ einzugehen, nur um die Versicherungspflicht zu erlangen. Krankenkassen prüfen solche Fälle sehr genau und ein Scheitern kann Dich ohne Versicherung dastehen lassen.

3. Die gesetzliche Hürde (Warum es so schwer ist)

Die Versicherungspflicht (z.B. durch eine Anstellung unterhalb der Einkommensgrenze oder Bezug von Arbeitslosengeld I) greift bei Dir in der Regel nicht, wenn Du:

  • das 55. Lebensjahr vollendet hast
  • und in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst
  • und in dieser Zeit überwiegend versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit warst.

Da diese Bedingungen bei privat versicherten Personen über 55 fast immer zutreffen, ist dieser „normale“ Weg für Dich leider versperrt.